Spezialgebiete
Internationale Steuerberatung
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Götz ist das internationale Steuerrecht.
Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen wurde
Herrn Diplom-Kaufmann Univ. Steuerberater Rainer Götz die Fachbezeichnung
„Fachberater für Internationales Steuerrecht“ von der Steuerberaterkammer Nürnberg verliehen.
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wie er seine Tätigkeit im ausländischen Staat organisiert,
ob durch Direktgeschäfte mit der Versteuerung im Ansässigkeitsstaat,
durch selbständige Handelsvertreter, durch eine Betriebsstätte seines Unternehmens im Quellenstaat,
als Personengesellschaft oder in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.
Wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihrer Entscheidungen
und entwickeln daraus interessante Steuermodelle.
Im Rahmen der Steuerplanung prüfen wir die Rechtslage nach nationalem Steuerrecht,
Missbrauchsvorschriften wie „Steuerflucht“ und „Treaty overriding“,
die Vorschriften der Doppelbesteuerungsabkommen sowie europarechtliche Regelungen
wie Mutter-Tochterrichtlinie, Zins- und Lizenzrichtlinie und die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Klärung des ausländischen nationalen Steuerrechts
einschließlich der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen aus der Sicht
des ausländischen Staates sowie dessen Umsetzung des Europarechts.
Unsere Leistungen:
Neben der kontinuierlichen und individuellen Beratung und Vertretung
bei allen Fragen zu internationalen Sachverhalten und Sonderfragen
des internationalen Steuerrechts umfassen unsere Leistungen:
Abwicklung von Betriebsprüfungen
Unsere Leistungen:
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Kanzlei Neumarkt/OPf. / Telefon 09181 4861-0
Kanzlei Neuhaus AM Rennweg / Telefon 03679 7931-0